Holding-Struktur - 2 Gesellschaften als Vorratsgesellschaften

Was ist eine Holding?

Eine Holdingstruktur besteht immer aus mindestens zwei Unternehmen, bei denen ein Unternehmen als Muttergesellschaft ein weiteres als Tochtergesellschaft auftritt. Die Muttergesellschaft hält Anteile an der Tochtergesellschaft und tritt als deren Gesellschafter auf. Dabei bleibt das Tochterunternehmen als rechtlich selbständiges Unternehmen bestehen. Die Rechtsform der beteiligten Unternehmen ist für eine Holdingstruktur nicht vorgeschrieben.

Bei einer Holding handelt es sich somit nicht um ein Unternehmen mit einer bestimmten Rechtsform, sondern um eine Organisationsform, in der mehrere Unternehmen in einer vertraglichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit zueinander stehen.


Holding - bestehend aus einer Muttergesellschaft und einer Tochtergesellschaft

Bei unseren Gesellschaften liegt eine 100%ige Beteiligung vor.  Das bedeutet, dass eine Muttergesellschaft alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft ist.  Gesellschafter der Muttergesellschaft wiederum kann eine natürliche Person sein. Das Wort Holding muss dabei nicht in der Firma (dem Namen der Gesellschaft) auftauchen. Unsere hier angebotene Holding besteht aus 2 Unternehmergesellschaften, wobei die eine Gesellschaft (Muttergesellschaft) 100% der Anteile an der anderen Gesellschaft (Tochtergesellschaft) hält. Sie erwerben die Muttergesellschaft und erhalten somit automatisch auch die Tochtergesellschaft, die sich im Eigentum der Muttergesellschaft befindet.

Grundsätzlich  bietet eine Holdingstruktur zwei verschiedene Vorteile. Zum einen können Betriebsrisiken ausgelagert und dadurch ihre Auswirkungen minimiert werden, zum anderen besteht die Möglichkeit erheblicher Steuerersparnis.


Holding-Struktur-Muttergesellschaft-Tochtergesellschaft


Minimierung von Risiken

Die Muttergesellschaft ist in der Regel nicht operativ am Markt tätig, sondern verwaltet sich und die Tochtergesellschaft(en). Gerät eine Tochtergesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so bleibt die Muttergesellschaft hiervon unberührt und die eigentliche Vermögensmasse bleibt in der Regel verschont. Bei mehreren Tochtergesellschaften mit unterschiedlichem Geschäftszweck bleiben bei Problemen einer der operativen Gesellschaften die anderen Gesellschaften und die Muttergesellschaft unberührt. So kann z.B. ein Geschäftsbereich aus dem Unternehmen in eine eigene Gesellschaft ausgegliedert werden, der danach selbständig und mit geringen Einflüssen auf die Muttergesellschaft geführt werden kann.

Denkbar ist auch die Ausgliederung in eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft. Die Besitzgesellschaft ist Eigentümerin z.B. der Maschinen, mit der die Betriebsgesellschaft tätig ist. Bei wirtschaftlichen Problemen der Betriebsgesellschaft liegt das Eigentum an den Maschinen bei der Besitzgesellschaft und ist praktisch nicht angreifbar.


Steuerliche Optimierung

Der Gewinn der Tochtergesellschaft fließt im Rahmen einer Ausschüttung je nach Höhe der Beteiligung, in die Muttergesellschaft. Bei dieser Gewinnausschüttung werden lediglich 5% der Ausschüttung zur Versteuerung herangezogen, die darauf entfallende Steuer beträgt weniger als 2% des ausgeschütteten Betrages (sog. Holdingprivileg). Erst wenn aus der Muttergesellschaft ausgeschüttet wird, findet eine Versteuerung zu normalen  Steuersätzen statt.  Wird in der Muttergesellschaft reinvestiert, z.B. durch Erwerb einer Immobilie o.ä., verbleibt es bei den sehr niedrigen Steuerbelastungen. Soll gleichwohl aus der Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, bestimmt der Gesellschafter die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung, und somit auch die höhe der steuerlichen Belastung.

Dieser Steuervorteil besteht natürlich auch, wenn eine Tochtergesellschaft veräußert wird. Der Veräußerungserlös fließt in die Muttergesellschaft und nur 5% des Veräußerungsgewinns werden zur Steuer herangezogen. Plant der Unternehmer also ein Unternehmen gewinnbringend zu veräußern, ist eine Holdingstruktur geradezu Pflicht.

Für eine Holdingstruktur sollte man sich möglichst frühzeitig entscheiden, damit keine eventuellen Wartefristen beachtet werden müssen, bis zu deren Ablauf die steuerlichen Vorteile noch nicht greifen.

Darüber hinaus sollte die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft ausreichend hoch gewählt werden, damit die gewünschten steuerlichen Vorteile auch tatsächlich eintreten. Wenn die Muttergesellschaft mehr als 10% der Anteile an der Tochtergesellschaft hält greift das Holding Privileg bei der Körperschaftsteuer (§ 8b Abs. 4 KStG).  Damit die Vorteile auch bei der Gewerbesteuer genutzt werden können muss die Mutter 15% der Anteile halten (§ 9 Ziff. 2a GewStG).

Wir bieten hier zwei bereits gegründete Vorratsgesellschaften an (die eine ist an der anderen zu 100% beteiligt), die noch keine weitere Geschäftstätigkeit ausgeübt haben.

Auf Wunsch erhalten Sie die Gesellschaften mit Steuernummer und mit Bankkonto bei einem inländischen Kreditinstitut. Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot mit weiteren Möglichkeiten.



Holdingarten

Bei einer Holding wird zwischen unterschiedlichen Holdingarten unterschieden, welche hier kurz vorgestellt werden:


Operative Holding oder Stammhauskonzern

Die Operative Holding, welche auch Stammhauskonzern genannt wird, ist die traditionelle Unternehmensform bei Großunternehmen. Die Muttergesellschaft ist dabei im operativen Geschäft tätig und nutzt die Tochtergesellschaften als Ergänzungen zum Kerngeschäft oder als Niederlassungen im Ausland. Die Muttergesellschaft nimmt bei dieser Holdingart erheblichen Einfluss auf die Steuerung, sowie die strategische Ausrichtung der Tochtergesellschaften, außerdem regelt sie den Kapitalfluss in der Holdingstruktur.


Finanz-Holding

Bei einer Finanz-Holding agiert die Muttergesellschaft als Vermögensverwaltung in der Holding-Struktur. Sie übernimmt nicht die Leitung des operativen und strategischen Geschäfts ihrer Tochtergesellschaften, sondern beschränkt sich auf die Vorgabe von finanziellen Zielgrößen und die Zuteilung finanzieller Ressourcen. Die Tochtergesellschaften hingegen übernehmen eigenständig das operative Geschäft. Das Risiko dieser Unabhängigkeit wird in der Regel durch Kontrollgremien der Muttergesellschaft in Form von Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsratsmandaten beschränkt. Bei einer Finanz-Holding steht die gezielte Ertrags- und Wertoptimierung der einzelnen Tochtergesellschaften, sowie der gesamten Holdingstruktur im Vordergrund.


Management-Holding

Bei der Management-Holding handelt es sich um eine Mischform zwischen der operativen Holding und der Finanz-Holding. Die Management-Holding ist selbst nicht im operativen Geschäft tätig, sondern übernimmt für die Tochtergesellschaften alle Managementaufgaben. Typischerweise werden durch die Muttergesellschaft alle Führungspositionen in den Tochtergesellschaften besetzt und der Kapitalfluss zwischen den einzelnen Gesellschaften geregelt.


Organisatorische Holding

Die Organisatorische Holding, welche häufig auch Strukturelle Holding genannt wird, wird als Instrument der internen Organisation genutzt. Hierbei fungiert die Muttergesellschaft (Zwischenholding) in einer bereits bestehenden Gesellschaft (Dachholding) für die internen Strukturierung und die Organisation der einzelnen Unternehmensbereiche von den Tochtergesellschaften. Durch diese Holdingstruktur lassen sich sehr komplexe Unternehmensstrukturen organisieren.