In der heutigen Zeit hängt der Erfolg eines Unternehmens auch immer von der Geschwindigkeit ab. Egal ob bei der Gründung, Umstrukturierung oder bei der Beantragung von Fördermitteln - nur wer rechtzeitig startet wird alles erfolgreich abschließen.

Nach dem Erwerb unserer Vorratsgesellschaft können Sie sich bereits auf das Wesentliche konzentrieren, während sich Ihre Mitbewerber noch mit Zeit raubenden Gründungsformalitäten beschäftigen.

 

Ablauf und Details:

Wir garantieren eine professionelle, schnelle und seriöse Abwicklung des Firmenverkaufs. Sie erhalten vom Alt-Gesellschafter eine Veräußerungsvollmacht. Damit schließen Sie vor einem Notar Ihrer Wahl den Kaufvertrag ab - wir brauchen nicht anwesend zu sein.

1. Reservierung

Sie füllen das folgende Formular aus und bestellen Ihre Gesellschaft. Danach erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung (juristisch gesehen ein Angebot) mit der Zusage, dass wir die Gesellschaft 1 Woche für Sie reservieren. Bis hierher gehen Sie noch keine Verpflichtungen ein.


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2. Zahlung

Sie nehmen unser Angebot dadurch an, dass Sie den Kaufpreis binnen einer Woche (eingehend) auf das angegebene Rechtsanwaltsanderkonto zahlen. Umsatzsteuer fällt gemäß § 4 Nr. 8f UStG nicht an.

Der Verkauf der Anteile wird treuhänderisch über ein Rechtsanwaltsanderkonto der Anwaltskanzlei Michael Klose, Witten abgewickelt und bis zur notariellen Beurkundung des Firmenverkaufs anwaltlich begleitet. Die Anwaltskanzlei garantiert eine seriöse und rechtlich einwandfreie Abwicklung.

3. Notar

Sie erhalten unmittelbar nach dem Eingang des Kaufpreises die Gesellschaftsmappe und schließen bei Ihrem Notar den Kaufvertrag ab. Die Mappe enthält:

  UG UG & Co. KG
notarielle Veräußerungsvollmacht des Alt-Gesellschafters der UG
Gesellschaftsvertrag der UG
Handelsregisterauszug der UG
Eröffnungsbilanz der UG
notarielle Veräußerungsvollmacht des Alt-Gesellschafters der KG
Gesellschaftsvertrag der KG
Handelsregisterauszug der KG
Eröffnungsbilanz der KG
Formular zur Gewerbeanmeldung

Nach Abschluss des Kaufvertrages schließen die neuen Gesellschafter Verträge über die Bestellung des Geschäftsführers, die Anpassung des Kapitals, die Sitzverlegung, Geschäftszweck und die Änderung des Namens vor dem Notar ab und lassen dies zur Eintragung im Handelsregister anmelden. Die Eintragung hat nur noch deklaratorische Bedeutung. Die Gesellschaft kann bereits vorher aktiv werden.

Mit den notariellen Urkunden kann der Geschäftsführer ein Bankkonto bei einer Bank seiner Wahl eröffnen.